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Edition française

GROSSER PREIS DER SCHWEIZER WEINE 2007
REGLEMENT


Art. 1 Ziel

Der Grosse Preis des Schweizer Weins will den aktuellen Stand der sensorischen Qualität der Schweizer Weine dokumentieren.

Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in verschiedenen Kategorien im Rahmen einer offiziellen und neutralen Degustation bewertet.

Der Grand Prix soll zur Förderung der Qualität des Schweizer Weins beitragen und diese in einem Degustationswettbewerb nach den international gültigen Normen des O.I.V. (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin) und der UIEO (Union Internationale des Oenologues) unter Beweis stellen. Er soll die Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im nationalen und internationalen Weinmarkt unterstützen.


Art. 2 Verantwortlichkeiten und Strukturen

2.1 Allgemeines
Der Grosse Preis des Schweizer Weins ist ein gemeinsames Projekt der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen Weinmagazins VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Durchführung der Degustationen und stellt die Infrastruktur und das Personal zur Verfügung, damit der Grand Prix nach den Grundsätzen des O.I.V. durchgeführt werden kann.

2.2 Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung der Weinselektion überwachen und die dazu notwendigen Richtlinien erstellen. Sie begleiten die Vorbereitungen der Degustation, deren Abwicklung und die Kontrolle der Degustationsresultate.


Art. 3 Zulassung und Auswahl der Weine

3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die auf vollumfänglich in der Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grossen Preis zugelassen.

3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die Etiketten müssen die vom Gesetz vorgegebenen Angaben aufweisen.


3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung am Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge von mindestens 1500 Einheiten (Flaschen oder halbe Flaschen). Davon müssen 500 Einheiten zum Zeitpunkt der Gala des Schweizer Weins – der offiziellen Preisverleihung – im Oktober 2007 ab Betrieb noch verfügbar sein.


Art.4 Weinkategorien

1. Trockene Weissweine (bis 8 gr/l)
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen und Weine aus Aromasorten (Muscat, Riesling, Gewürztraminer)

2. Weine mit Restzucker (über 8 gr/l)

3. Trockene Rotweine
3.1 Pinot noir (still)
3.2 Merlot
3.3 Andere sortenreine Rotweine
3.4 Assemblagen

4. Rosé


Art. 5 Datum und Durchführungsort 2007

Die Degustationen für den Grand Prix finden zwischen dem 25. und dem 30. Juni 2007 in Sierre statt.


Art. 6 Anmeldung

Informationen und Anmeldungen: http://www.vinea.ch/gpvs.asp?l=1

6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer, die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.

6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:
• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker
(obligatorische Angabe! Eine unzutreffende oder fehlende Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation des Weines, weil die Gruppierung der Weine in den einzelnen Kategorien nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar).
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LMV, Art. 27)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur regionalen Degustation angemeldeten Wein müssen drei Flaschen (75cl, 70cl, 50cl oder 37.5cl) zur Verfügung gestellt werden.

6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. MWST. CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren Wein). Beispiel:
1. Wein CHF 130.-
2. Wein CHF 110.-
3. Wein CHF 110.-
etc.

Art. 7 Beurteilung der Weine

Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Jahrgang und Restzuckergehalt gruppiert.
Die Reihenfolge in der Blinddegustation bestimmt ein Computerprogramm nach Zufallsprinzip.

Jeder Wein wird durch eine Jury von fünf Mitgliedern, der ein Tischsekretär vorsteht, degustiert.

Das Bewertungssystem basiert auf dem vom O.I.V. und der UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine Wertungsskala von 100 Punkten.

Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand Prix sowie VINEA und VINUM ausgewählt und können im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.


Art. 8 Publikation und Mitteilung der Resultate

8.1 Allgemeine Publikationen
Über den Grossen Preis des Schweizer Weins berichtet das europäische Weinmagazin VINUM ab Dezember 2006.

8.2 Publikation der Ergebnisse
Die Produzenten der Weine, welche in ihrer Kategorie die besten Punktzahlen erreichten, werden an die Gala des Schweizer Weins eingeladen. Diese Veranstaltung ist öffentlich und wird von verschiedenen Medien begleitet.

Die Gewinner des Wettbewerbs werden in der Ausgabe November 2007 der Zeitschrift VINUM publiziert.

8.3 Mitteilung der Resultate an die Teilnehmer
Die Auszeichnungen für jeden am Grand Prix beteiligten Wein werden dem betreffenden Produzenten direkt bekannt gegeben.


Art. 9 Rekurs

Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig. Es gibt keine Rekursmöglichkeit.


Art. 10 Anerkennung des Reglements

Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegenden Reglements.



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