| GROSSER
PREIS DER SCHWEIZER WEINE 2007
REGLEMENT
Art. 1 Ziel
Der Grosse Preis des Schweizer Weins will den aktuellen
Stand der sensorischen Qualität der Schweizer Weine
dokumentieren.
Alle Erzeuger von Schweizer Wein haben die Möglichkeit,
an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Die Weine werden in verschiedenen
Kategorien im Rahmen einer offiziellen und neutralen Degustation
bewertet.
Der Grand Prix soll zur Förderung der Qualität
des Schweizer Weins beitragen und diese in einem Degustationswettbewerb
nach den international gültigen Normen des O.I.V. (Organisation
Internationale de la Vigne et du Vin) und der UIEO (Union
Internationale des Oenologues) unter Beweis stellen. Er
soll die Anstrengungen der Schweizer Weinwirtschaft zur
Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im nationalen
und internationalen Weinmarkt unterstützen.
Art. 2 Verantwortlichkeiten und
Strukturen
2.1 Allgemeines
Der Grosse Preis des Schweizer Weins ist ein gemeinsames
Projekt der Vereinigung VINEA, Sierre und des europäischen
Weinmagazins VINUM, Zürich.
VINEA ist verantwortlich für die Durchführung
der Degustationen und stellt die Infrastruktur und das Personal
zur Verfügung, damit der Grand Prix nach den Grundsätzen
des O.I.V. durchgeführt werden kann.
2.2 Kommission
Die Juryleitung des Grand Prix setzt sich aus zwei Personen
zusammen, welche die reglementskonforme Durchführung
der Weinselektion überwachen und die dazu notwendigen
Richtlinien erstellen. Sie begleiten die Vorbereitungen
der Degustation, deren Abwicklung und die Kontrolle der
Degustationsresultate.
Art. 3 Zulassung und Auswahl
der Weine
3.1 Allgemeines
Alle Schweizer Weine, die auf vollumfänglich in der
Schweiz geernteten Trauben basieren, werden zum Grossen
Preis zugelassen.
3.2 Anforderungen an die Weine
Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die
Etiketten müssen die vom Gesetz vorgegebenen Angaben
aufweisen.
3.3 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung am Grand Prix bedarf es einer Produktionsmenge
von mindestens 1500 Einheiten (Flaschen oder halbe Flaschen).
Davon müssen 500 Einheiten zum Zeitpunkt der Gala des
Schweizer Weins – der offiziellen Preisverleihung
– im Oktober 2007 ab Betrieb noch verfügbar sein.
Art.4 Weinkategorien
1. Trockene Weissweine (bis 8 gr/l)
1.1 Chasselas
1.2 Müller Thurgau (Riesling-Silvaner)
1.3 Andere sortenreine Weissweine
1.4 Assemblagen und Weine aus Aromasorten (Muscat, Riesling,
Gewürztraminer)
2. Weine mit Restzucker (über 8 gr/l)
3. Trockene Rotweine
3.1 Pinot noir (still)
3.2 Merlot
3.3 Andere sortenreine Rotweine
3.4 Assemblagen
4. Rosé
Art. 5 Datum und Durchführungsort
2007
Die Degustationen für den Grand Prix finden zwischen
dem 25. und dem 30. Juni 2007 in Sierre statt.
Art. 6 Anmeldung
Informationen und Anmeldungen: http://www.vinea.ch/gpvs.asp?l=1
6.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen für jeden Wein ein Anmeldeformular
aus. Bei der Einschreibung erhält jeder Wein eine Identifikationsnummer,
die er bis zum Schluss des Wettbewerbs beibehält.
6.2 Anmeldeformular
Das Anmeldeformular enthält für jeden Wein:
• die Anschrift des Produzenten
• den Ursprung und/oder die Herkunft des Weines
• die Rebsorte(n)
• den Jahrgang
• die Weinkategorie (gemäss Artikel 4)
• den Alkoholgehalt
• den Restzucker
(obligatorische Angabe! Eine unzutreffende oder fehlende
Restzucker-Deklaration führt zur Disqualifikation des
Weines, weil die Gruppierung der Weine in den einzelnen
Kategorien nach Restzuckergehalt erfolgt. Die korrekte Angabe
ist aus Gründen der Fairness unverzichtbar).
• die Anzahl produzierter Flaschen
• die Losnummer (gemäss LMV, Art. 27)
• den Verkaufspreis an Private (ab Keller, inkl. MWST)
• die Unterschrift des Teilnehmers, mit der dieser
bestätigt, dass der Wein den gesetzlichen Anforderungen
entspricht.
6.3 Anzahl Flaschen pro Wein
Für jeden zur regionalen Degustation angemeldeten Wein
müssen drei Flaschen (75cl, 70cl, 50cl oder 37.5cl)
zur Verfügung gestellt werden.
6.4 Kosten
Die Anmeldegebühr pro Wein beträgt inkl. MWST.
CHF 130.- (CHF 110.- für den zweiten und jeden weiteren
Wein). Beispiel:
1. Wein CHF 130.-
2. Wein CHF 110.-
3. Wein CHF 110.-
etc.
Art. 7 Beurteilung der Weine
Die Weine werden nach Weinkategorie (Art.4), Jahrgang und
Restzuckergehalt gruppiert.
Die Reihenfolge in der Blinddegustation bestimmt ein Computerprogramm
nach Zufallsprinzip.
Jeder Wein wird durch eine Jury von fünf Mitgliedern,
der ein Tischsekretär vorsteht, degustiert.
Das Bewertungssystem basiert auf dem vom O.I.V. und der
UIOE entwickelten Degustationsformular für internationale
Degustationswettbewerbe. Dieses Formular hat eine Wertungsskala
von 100 Punkten.
Die Jurymitglieder werden von der Juryleitung des Grand
Prix sowie VINEA und VINUM ausgewählt und können
im Verhinderungsfall nur durch diese ersetzt werden.
Art. 8 Publikation und Mitteilung
der Resultate
8.1 Allgemeine Publikationen
Über den Grossen Preis des Schweizer Weins berichtet
das europäische Weinmagazin VINUM ab Dezember 2006.
8.2 Publikation der Ergebnisse
Die Produzenten der Weine, welche in ihrer Kategorie die
besten Punktzahlen erreichten, werden an die Gala des Schweizer
Weins eingeladen. Diese Veranstaltung ist öffentlich
und wird von verschiedenen Medien begleitet.
Die Gewinner des Wettbewerbs werden in der Ausgabe November
2007 der Zeitschrift VINUM publiziert.
8.3 Mitteilung der Resultate an die Teilnehmer
Die Auszeichnungen für jeden am Grand Prix beteiligten
Wein werden dem betreffenden Produzenten direkt bekannt
gegeben.
Art. 9 Rekurs
Die Resultate der Grand Prix-Degustation sind endgültig.
Es gibt keine Rekursmöglichkeit.
Art. 10 Anerkennung des Reglements
Der Teilnehmer anerkennt die Bestimmungen des vorliegenden
Reglements.
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